Bisher wurde der Ausbau der Windenergie verhindert


Blockade der alten Landesregierung

Entsprechend der Änderung des Landesplanungsgesetzes aus dem Jahr 2003 sind die Regionalverbände verpflichtet, Vorrang- und Ausschlussgebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen festzulegen. Hierbei sollen unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer wie umweltrelevanter Kriterien Standorte klassifiziert und für die weitere Planung von Windkraftanlagen zugelassen werden. Anlagen, die vor Ausweisung der Vorrang- und Ausschlussgebiete gebaut wurden und deren Standorte nicht als Vorranggebiete ausgewiesen werden, dürfen grundsätzlich nicht durch leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden (sog. „Repowering“).
In Baden-Württemberg gilt als Konsequenz also, dass grundsätzlich Windkraftanlagen nur innerhalb weniger ausgewiesener Vorranggebiete errichtet werden dürfen – und auch hier meist nur unter gewissen Einschränkungen. In anderen Bundesländern hingegen gibt es bevorzugte Vorranggebiete, in denen das Erstellen von Windkraft erwünscht ist. Daneben gibt es Ausschlussgebiete, welche besonders sensibel sind. Bei allen weiteren Gebieten liegt es im Planungsermessen der jeweiligen Gemeinde, ob sie dort Windkraftanlagen errichten möchte oder nicht. Das Landesplanungsgesetz Baden-Württembergs ist im Vergleich dazu extrem restriktiv gefasst – es stellt die Position der Windenergiegegner dar, die eine „Verspargelung der Landschaft“ fürchten, zugleich aber auf exponierten Gipfeln Antennen bauen ließen und auch gegen Hochspannungstrassen nichts einzuwenden hatten.
Die Blockade des Ausbaus der Windenergie und der daher extrem geringe Anteil von 0,8 Prozent an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg sind von der alten Landesregierung zu verantworten. Nach Meinung von Experten könnten in Baden-Württemberg 10 Prozent des Stroms durch Windkraft produziert werden. Doch auch in der Bodenseeregion bleibt die Windenergienutzung eklatant hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Der Regionalverband setzte sich aktiv gegen den Ausbau der Windenergie ein
Der CDU-dominierte Regionalverband Hochrhein-Bodensee hatte mit dem Entwurf des "Teilregionalplan Windenergie 2007" einen Plan vorgelegt, der nur 8 Standorte für maximal 30 Windkraftanlagen ausweist. Der Auswahl der Standorte wurden willkürliche Kriterien zugrunde gelegt, die offensichtlich nach der größten Verhinderungswirkung ausgesucht wurden. Einschlägige Studien zur Windhöffigkeit in der Region wurden nicht beachtet: Die von der Firma solarcomplex GmbH bereits im Jahr 2002 in Auftrag gegebene Potentialstudie „Erneuerbare Energien Hegau-Bodensee“ wies unter Berücksichtigung technischer ebenso wie wirtschaftlicher Kriterien 24 Flächen als für Windkraftanlagen geeignete Gebiete aus. Keine dieser als geeignet befundenen Flächen wurde vom Regionalverband ignoriert. Bei der Lektüre des Entwurfs drängt sich daher der Eindruck auf, es seien gezielt ausschließlich wirtschaftlich uninteressante, von vornherein nicht lukrative Gebiete in der Untersuchung berücksichtigt worden. Der bisher gültige Plan verhinderte den Ausbau der Windenergie.
In einem offenen Brief an alle Bürgermeister des Landkreises, Landrat Frank Hämmerle und den Regierungspräsidenten Dr. Sven von Ungern-Sternberg [205 KB] habe ich den Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands massiv kritisiert und um Unterstützung für meine konkreten Forderungen geworben. Zwischenzeitlich werden meine Forderungen von Gemeinderat und Bürgermeister der Gemeinde Allensbach unterstützt. Der Regierungspräsident hat sie zur Stellungnahme und Beschlussfassung im laufenden Verfahren an den Regionalverband weitergeleitet.
Lesen Sie hier den Antrag zur Regionalplanung zur Windkraftnutzung [77 KB] und die Antwort der ehemaligen Landesregierung (Drucksache 14/0870) sowie die Kleine Anfrage [40 KB] an das damals FDP-geführte Wirtschaftsminsiterium, welche fordert, den Standort Häg-Ehrsberg Rohrenkopf in den Teilregionalplan Windenergie aufzunehmen. Die CDU-geführte Landesregierung hat sich leider in ihrer Antwort nicht für eine Aufnahme dieses Standortes eingesetzt, obwohl die Vorzüge dieser exponierten Lage deutlich hervorgehoben werden.
In einem zweiten Anlauf wurde der Entwurf des Teilregionalplans Windenergie von der schwarz-gelben Landesregierung genehmigt - mit der Ausnahme, dass die Errichtung von Windenergieanlagen selbst in Vorranggebieten nur unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes genehmigt werden könnten. Diese ablehnenden Haltung des Regionalverbands hat seinerzeit selbst im Wirtschaftsministerium keine Zustimmung gefunden, weshalb die Genehmigung des Teilregionalplans eine Ausnahme für die Verbindlichkeit dieses Plansatzes vorsieht. Hiergegen reichte der Vorsitzende des Regionalverbands Klage gegen das Land Baden-Württemberg ein.
Die genannten rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich durch die Wahl der neuen Landesregierung grundlegend ändern. Auch der Regionalverband Hochrhein-Bodensee wird nach einer Änderung der Rechtslage nicht umhinkommen, seine Verhinderungshaltung aufzugeben und dem Ausbau der Windenergie in der Bodenseeregion künftig nicht mehr im Wege zu stehen.

Der Politikwechsel bringt ein Ende der Blockade


Erleichterung des Ausbaus durch die grün-rote Landesregierung
Der grün-rote Koalitionsvertrag kündigt eine Änderung des Planungsrechts an:
„Wir werden die von früheren Landesregierungen betriebene Blockade beim Ausbau der Windenergie beenden. Stattdessen werden wir der Windkraft im Land den Weg bahnen. […] Wir werden zu diesem Zweck das Landesplanungsgesetz ändern und potenziellen Investoren klare Perspektiven geben.“
Voraussichtliche Stoßrichtung dieser Änderung wird es sein, das Planungsrecht in Baden-Württemberg an das Modell anderer Bundesländer anzugleichen, in denen es Vorranggebiete und Ausschlussgebiete sowie Gebiete mit Planungshoheit der Kommunen gibt. Die Kriterien für die Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten werden dahingehend geändert werden, dass es nicht mehr möglich sein wird, vielversprechende Standorte willkürlich auszuschließen, so wie dies derzeit im Gebiet des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee der Fall ist. Für die Erneuerung von Altanlagen bzw. der Ersatz von Altanlagen durch leistungsfähigere Anlagen („Repowering“) ist ein erleichtertes Genehmigungsverfahren zu erwarten.

Die Blockade auch auf regionaler Ebene überwinden
Den Bürgerinnen und Bürgern ist zunehmend bewusst geworden, dass die Windenergienutzung nicht im Widerspruch zur touristischen Nutzung des Südschwarzwaldes steht. Neue Anlagen sind zwar deutlich höher als ältere Modelle, stellen jedoch durch langsamere Rotordrehungen eine geringere Belastung für Anwohner dar und stoßen somit auf höhere Akzeptanz bei den Bürgern. Die Menschen haben kein Verständnis mehr dafür, dass die besonders umweltverträglichen und wirtschaftlichen Windkraftanlagen nicht erweitert und keine neuen Anlagen an vielversprechenden Standorten gebaut werden dürfen.
Diesem Bewusstseinswandel und der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird sich auch der Regionalverband Hochrhein-Bodensee nicht verschließen können. Die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie durch den Regionalverband wird die Ausweisung neuer Vorranggebiete mit wirtschaftlich interessanten Standorten beinhalten müssen. Die Mehrheit der bisherigen Ausschlussgebiete wird in Gebiete mit kommunaler Planungshoheit umzuwandeln sein, um die Entscheidung über den Bau von Anlagen künftig entsprechend der Wirtschaftlichkeitskalkulationen von Investoren und dem Willen der politischen Gremien vor Ort zu fällen. Es ist wünschenswert, Ausschlussgebiete auf ein Minimum zu reduzieren.

Den Ausbau gestalten


Neue, ambitionierte Ziele
Das bisherige Ziel der Landesregierung, den Windkraftanteil bis zum Jahr 2020 auf 1,7 Prozent zu steigern, blieb deutlich hinter dem zurück, was wünschenswert und möglich ist. Die neue Landesregierung verfolgt demgegenüber ungleich ambitioniertere Ziele. Im Grün-Roten Koalitionsvertrag ist unmissverständlich festgelegt:
„Wir wollen bis 2020 mindestens 10 Prozent unseres Stroms aus heimischer Windkraft decken.“
Im Landkreis Konstanz deckt sich diese Zielsetzung mit der des Projekts „Städte gestalten Zukunft“, welches die „2000-Watt-Gesellschaft“ anstrebt. Am Projekt nehmen aus dem Landkreis Konstanz die Städte Konstanz, Radolfzell und Singen teil.
Zu beachten ist bei dieser Zielsetzung, dass die Erreichung des 10 Prozent-Ziels nicht schlicht durch den Zubau von Windanlagen im Umfang von 9,2 Prozent des derzeitigen Strombedarfs erreicht werden soll. Die Erhöhung des Windenergieanteils ist vielmehr vor dem Hintergrund einer deutlichen Senkung des Gesamtenergiebedarfs zu realisieren, der ebenfalls Bestandteil der einschlägigen Energiekonzepte ist. Diese Senkung muss durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen erreicht werden.

Windenergie wird sichtbarer werden
Eine Konsequenz aus den ambitionierten Zielsetzungen auf Landes- und Regionalebene ist, dass der Ausbau der Windenergie auch an sichtbaren Orten stattfinden wird. Der Ausstieg aus der Atomenergie und der Ausbau der Erneuerbaren erfordern eine erhöhte Bereitschaft der Bevölkerung, mit den Erneuerbaren vor Ort zu leben. Das gilt nicht nur für Windenergie, sondern genauso für den Wandel von zunehmend mehr Dörfern zu Bioenergiedörfern, den Ausbau der Solarenergie und möglicherweise auch den Ausbau der regionalen Stromnetze, um die geänderten Anforderungen einer stärker regionalisierten Stromerzeugung zu erfüllen. Dabei muss klar sein: die Kulturlandschaften in unserer Region sind durch den verändernden Eingriff des Menschen entstanden und entwickeln sich durch fortwährende Eingriffe weiter. Sie sind dem Wandel unterworfen – eine Konservierung zu einem willkürlichen Zeitpunkt wird es nicht geben. Wichtig ist, dass mit den Erneuerbaren Energien stets nur reversible Änderungen in der Umwelt vorgenommen werden. Windkraftanlagen können einfach wieder abgebaut werden und hinterlassen die Landschaft wie zuvor. Dagegen birgt die Atomkraft das Risiko, dass ganze Landstriche auf unbestimmte Zeit unbewohnbar werden.
Sicher sollten bei der Planung und Aufstellung von Windkraftanlagen auch landschaftsplanerische Belange berücksichtigt werden, welche dann auch zu einem Ausschluss möglicher – unter Umständen auch wirtschaftlich lukrativer – Flächen für Windkraftanlagen führen können. Zum Ausschluss geeigneter Flächen wird es jedoch nur in sehr wenigen, gravierenden Einzelfällen kommen dürfen. Die regelmäßigen Entscheidungen für den Neu- oder Ausbau von Windkraftanlagen sind stets vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Windenergie einen erheblichen Beitrag bei der Rückführung der CO2-Emissionen auf ein klimaverträgliches Niveau leisten muss. Gegen die drohenden Auswirkungen des Klimawandels sind die Beeinträchtigungen unserer Umwelt durch Windkraftanlagen absolut zu vernachlässigen.
Mögliche Standorte im Landkreis Konstanz sind mittlerweile auf einer verlässlichen Basis benannt worden: der seit diesem Jahr vorliegende Windatlas Baden-Württemberg sowie die Regionalstudie 2000W-Gesellschaft stellen eine sehr gute Grundlage für den geplanten Ausbau der Windenergie dar. Aus ihnen geht hervor, dass auch im Landkreis Konstanz gute Standorte für die Nutzung der Windkraft vorhanden sind (vgl. Abb. 1). Bei regionalen Unternehmen bereits im Gespräch sind Standorte bei Tengen und auf der Höri. Genehmigungsanträge zum Bau von Windkraftanlagen an diesen Standorten werden mit der entschiedenen Unterstützung des Konstanzer Landtagsabgeordneten rechnen können.

Chancen für Wirtschaft und Handwerk in der Region nutzen
Der Ausbau der Windenergie bietet erhebliche Wertschöpfungspotentiale für Wirtschaft und Handwerk in der Region. Es wäre daher zu begrüßen, wenn vorrangig regionale Akteure aktiv werden würden; hierzu werden sicherlich beispielsweise solarcomplex aus Singen und die Stadtwerke Konstanz zählen. Die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Ausbau der Windenergie im Rahmen von Bürgerwindanlagen oder „Bürgerunternehmen“ (wie z.B. die Elektrizitätswerke Schönau) ist ebenfalls sehr wünschenswert. Damit wäre ein Beitrag dazu geleistet, dass der Energiesektor von einer oligopolartigen Struktur zu einer Struktur mit zahlreichen Anbietern und stärkerem Wettbewerb übergeht.
Dennoch gilt: auch Engagement vonseiten überregionaler Akteure wie beispielsweise der landeseigenen EnBW, die einen schrittweisen Umbau zum Erneuerbare-Energien-Konzern erfahren muss, ist zu begrüßen und leistet einen wertvollen Beitrag zum ökologischen Umbau unseres regionalen Wirtschaftssystems.

Fazit

Die Blockade beim Ausbau der Windenergie wird gelöst werden. Dafür wird die neue Landesregierung die Rahmenbedingungen schaffen. Vor Ort müssen die Einwände der Bürgerinnen und Bürger und Verbände frühzeitig gehört und sachgerecht abgewogen werden. Im Regelfall werden jedoch keine Einwände dem hochrangigen Ziel der ökologischen Erneuerung unserer Energieversorgung entgegenstehen. Die Begleiterscheinungen werden sichtbar sein, sowohl in unserer Umwelt als auch beim Wachstum der am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligten Handwerks- und Wirtschaftsunternehmen. Für diese Entwicklungen haben Grüne im ganzen Land und auch im Landkreis Konstanz lange und ausdauernd gekämpft. Wir werden in den kommenden fünf Jahren dafür sorgen, dass der Ausbau der Windenergie an Fahrt gewinnt.

Dokumente

Positionspapier Windenergie [510 KB] vom 12.05.2011
Antrag: Regionalplanung zur Windkraftnutzung (Drucksache 14/0870) [199 KB]
Offener Brief an alle Bürgermeister des Landkreises, Landrat Frank Hämmerle und den Regierungspräsidenten Dr. Sven von Ungern-Sternberg [205 KB]
Kleine Anfrage: Den Standort Häg-Ehrsberg Rohrenkopf in den Teilregionalplan Windenergie aufnehmen. [40 KB]

Pressemitteilungen

Datum Titel
01.09.2010 Kritik an Biomasse ist überzogen. Es braucht vielmehr ein Biomasse-Konzept für den Landkreis [27 KB]
02.08.2010 Landesregierung blockiert Ausbau der Windenergie [199 KB]
11.09.2009 Lehmann verurteilt Kampf gegen Windenergie [199 KB]
05.02.2009 Klimawandel erfordert mehr Windenergie [204 KB]
10.06.2008 Rohrenkopf in Teilregionalplan Windenergie [200 KB]
16.08.2007 Teilregionalplan Windenergie 2007 [206 KB]