Die einzige Kormorankolonie am deutschen Bodenseeufer ist im Naturschutzgebiet "Radolfzeller Aachried" angesiedelt. Der Kormoran gehört zu den besonders geschützten Tierarten, weshalb eine öffentliche Verpflichtung besteht, ein grundsätzliches Fang- und Tötungsverbot dieses Vogels zu erlassen.
Aufgrund eines Rückgangs der Fischbestände im Bodensee bzw. der Fangraten der Bodenseefischer wird jährlich wiederkehrend eine Diskussion über mögliche Vergrämungsmaßnahmen des Kormorans diskutiert, da Fischereiverbände dem Kormoran einen wesentlichen Beitrag zum Rückgang der Fischbestände unterstellen. Allerdings kann diese Auffassung nicht durch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt werden - im Gegenteil: zahlreiche Stellen weisen darauf hin, dass es viele Gründe für einen Rückgang der Fischbestände gibt, wohingegen der Kormoran daran nur einen verschwindend geringen Anteil trägt.
Die vom Regierungspräsidium Freiburg vorgeschlagene und in einer Aprilnacht 2008 durchgeführte Vergrämungsaktionen im Radolfzeller Aachried halte ich für indiskutabel. Die vom RP vorgeschlagene Methode, die brütenden Kormorane durch Halogenbetrahlung von der Ausbrut ihrer Eier abzuhalten, ist meines Erachtens ein grausames und nicht hinnehmbares Vorgehen. Daher brachte einen Antrag an die Landesregierung ein und forderte eine Untersagung der Vergrämungsmaßnahmen.
Trotz der vom NABU e.V. eingereichten Petition gab der Petitionsausschussvorsitzende vor der Beratung im Petitionsausschuss grünes Licht für die Durchführung der Kormoranvergrämungsaktion. Dieses Vorgehen war aus meiner Sicht undemokratisch und völlig inakzeptabel.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) urteilte im März 2011 dann auch, dass das Vorgehen im Jahr 2008 rechtswidrig war. Laut Pressemitteilung des VGH sei "eine [naturschutzrechtliche] Befreiung wegen „überwiegender öffentlicher Belange“ [...] nicht in Betracht gekommen, weil das Regierungspräsidium die durch die Zulassungsentscheidung hervorgerufenen Eingriffe und Folgen nicht in der erforderlichen Weise berücksichtigt und gegeneinander abgewogen habe. Eine Befreiung sei auch nicht mit Blick auf die von der Fischereiwirtschaft beklagten Schäden gerechtfertigt gewesen. Denn es habe nicht festgestellt werden können, dass gerade die Kormoranpopulation am Untersee - erst recht diejenige im Radolfzeller Aachried - für Ertragsrückgänge bei den Fischern bzw. geltend gemachte Netzschäden verantwortlich sei. [...]
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs hätte eine Befreiung von den Verbotsvorschriften der Naturschutzverordnung auch deshalb nicht erteilt werden dürfen, weil das Naturschutzgebiet „Radolfzeller Aachried“ in einem der Europäischen Kommission gemeldeten
Vogelschutzgebiet liege und das Regierungspräsidium vor der Zulassung der Maßnahme nicht deren Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Gebiets geprüft habe."


Gerhard Polt: „Der Korrrmoraaaan!“

Unnachahmlich und einmalig nimmt Gerhard Polt in seinem legendären Auftritt die Vorurteile gegenüber dem Kormoran aufs Korn. Schauen Sie und lachen Sie! Komplex ist die Thematik ja ohnehin.




Anträge

Antrag "Regionales Kormoranmanagement Bodensee-Untersee" vom 17.03.2008 (Drs. 14/2519)
Antrag "Kormoranvergrämung am Bodensee - Situation, Konsequenzen und weiteres Vorgehen" vom 26.11.2008 (Drs. 14/3676)
Antrag "Einfluss von Phosphorgehat im Bodenseewasser und Kormoranbestand auf die Fangergebnisse der Bodenseefischer" vom 20.04.2010 (Drs. 14/6245)


Pressemitteilungen

Datum Titel
17.03.2008 Kormoranvergrämungsaktion ist indiskutabel
08.04.2008 Kormorantod im Eilverfahren
18.07.2008 Ablehnung der Kormoranpetition
10.02.2009 Unklarheit für Kormorane
14.04.2009 Absage an weitere Kormoranvergrämung
04.06.2010 Gute Fangergebnisse trotz Kormoran

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