Bei den Bohlinger Schlammteichen handelt es sich um eine ehemalige kommunale Deponie für Schlämme verschiedenster Art, welche heute im Besitz der Stadt Radolfzell ist. Die Deponie, welche in den Jahren 1959 bis 1975 verfüllt wurde, liegt auf der Gemarkung Singen, wobei sich Teile der Alt-Deponie im Naturschutzgebiet „Radolfzeller Aachried“ befinden.
Nach eingehenden Sanierungsuntersuchungen wurde festgestellt, dass es sich bei den abgelagerten Schlämmen um Klärschlamm, Ölschlämme und Emulsionen, Schlämme aus Benzin- und Ölabscheider, Galvanische Stoffe, Fäkalschlämme sowie organische Abfallstoffe handelt. Nach Angabe des Konstanzer Landratsamtes war die Ablagerung der toxischen Abfälle in der Zeit von 1959 bis 1975 geltendem Recht entsprechend zulässig und wurde damals von Seiten des Landratsamtes genehmigt.
Bisherige Versuche, den Schlammmix durch hydraulische Sanierungsverfahren zu entsorgen, sind fehlgeschlagen, da aufgrund der Aggressivität der Deponiesickerwässer das Sanierungsgerät durch die eingelagerten Stoffe teilweise angegriffen und zerstört wurde. Bis Ende Februar 2008 wird nun durch eine Projektgruppe geprüft, ob die hydraulische Sanierung in anderer Form weitergeführt werden kann, oder ob es zu einem Aushub der 60.000 Kubikmeter belasteten Materials kommen muss. Die Sanierungskosten beziffert der Konstanzer Landrat derzeit je nach Sanierungsverfahren auf einen sieben- bis achtstelligen Betrag.
In einem Antrag an die Landesregierung fordere ich daher, dass sich das Land an den anfallenden Altlastensanierungskosten in einem bisher möglichen Umfang von mindestens 50% zu beteiligen. Da es sich bei den Bohlinger Schlammteichen um eine durch Landesrecht genehmigte Deponie handelte, sehen die Abgeordneten der Grünen Fraktion das Land Baden-Württemberg in der Pflicht, in diesem außergewöhnlichen Altlastenfall Landeszuschüsse zu gewähren, um zu vermeiden, dass die Stadt Radolfzell als Eigentümerin der Alt-Deponie die Sanierungskosten alleinig tragen muss. Eine städtische Übernahme der unter Umständen mehrere Millionen schweren Sanierungen würde für den städtischen Haushalt eine schwere finanzielle Belastung und damit eine unter Umständen zeitliche Verzögerung des Sanierungsvorhabens bedeuten. Dies ist aus Sicht der Grünen Landtagsfraktion in keinster Weise zu befürworten, da nach Ansicht von Experten aufgrund der Aggressivität der gefährlichen Altlasten eine Versiegelung nicht möglich ist und die Gefahr für Mensch und Natur nicht exakt einzugrenzen ist.
Das Land beabsichtigt künftig die Mittelausstattung des Altlastenfonds deutlich zurückzufahren. Nachdem im Jahr 2001 noch 30,6 Mio. Euro für die Altlastenbearbeitung zur Verfügung standen, sollen im Jahr 2008 nur noch 10 Mio. Euro bereitgestellt werden.Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass ab dem kommenden Jahr notwendige Zuschüsse bei neuen Sanierungsmaßnahmen praktisch nicht mehr gewährt werden und die betroffenen Kommunen und Kreise die Sanierungskosten selbst tragen müssen. Die Haushalte einzelner Kommunen würden hierdurch erheblich belastet, da viele Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre (z. T. sogar Jahrzehnte) andauern. Ich fordere daher eine deutliche Aufstockung des Altlastenfonds, damit die anstehenden Sanierungsfälle nicht auf die lange Bank geschoben werden!


Abgeordnetenbrief "Entsorgung der Altlasten der Bohlinger Schlammteiche" vom 29.08.2010 sowie die Antwort der Landesregierung vom 25.09.2010.
Antrag: "Altlastensanierung Bohlinger Schlammteiche" vom 17.12.2007 (Drs. 14/2148).

PRESSEMITTEILUNGEN

Datum Titel
17.12.2007 Land muss sich an Sanierung der Bohlinger Schlammteiche beteiligen
18.02.2008 Aufstockung des Altlastenfonds
13.06.2008 Offener Brief "Altlasten dürfen nicht an künftige Generationen weitergegeben werden!"
01.12.2008 Aufstockung des Altlastenfonds ist dringend erforderlich
04.03.2009 Sanierungsbescheid für Bohlinger Schlammteiche

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