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Der Landtag von Baden-Württemberg

Gesetze zu verabschieden ist die vornehmste und wichtigste Aufgabe des Landtags. Der Landtag kann mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten Gesetze beschließen. Die Landesverfassung kann vom Landtag geändert werden, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte seiner Mitglieder betragen muss, es beschließt.
Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landtags besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane: Er wählt aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung. Außerdem wählt er den Präsidenten und die Mitglieder des Staatsgerichtshofes. Auch die Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofes und des Landesbeauftragten für Datenschutz erfordert die Zustimmung des Landtags.

Ausschüsse

Den einzelnen Ausschüssen des Landtags gehören die für den Themenbereich zuständigen Fachleute der Fraktionen an. Die Zahl der Mitglieder beträgt in allen Ausschüssen 18. Ausnahmen: der Finanzausschuss und der Innenausschuss mit 20 und der Petitionsausschuss mit 23 Mitgliedern.
Die Fachausschüsse bereiten die Entscheidungen des Plenums - also der Vollversammlung der Abgeordneten - vor. Sie sind der Ort für eine gründliche und detaillierte Beratung unter den Experten aller Fraktionen, denn kein Abgeordneter kann sich mit allen vom Landtag zu treffenden Entscheidungen bis in jede Einzelheit beschäftigen. Die Aufgabengebiete der Fachausschüsse entsprechen im Prinzip dem Zuschnitt der Ministerien.
In der aktuellen Legislaturperiode bin ich Vorsitzender des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport (Bildungsausschuss) und Mitglied des Europaausschusses. Zudem bin ich stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft, im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Famile, Frauen und Senioren, im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, im Petitionsausschuss und im Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament).
Im Jahr 2009 war ich Mitglied im Sonderausschuss "Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen" und setzte mich hier für konsensorientierte Lösungen insbesondere im Bereich der Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen ein. Im Jahr 2010 war ich Mitglied der Enquetekommission "Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft - berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung", die innerhalb eines Jahres konkrete Handlungsempfehlungen dazu entwickelt hat, welche Strategien für eine Weiterentwicklung bestehender Angebote im Bildungsbereich hin zu passgenauen Bildungsangeboten für verschieden Lebensphasen erforderlich sind.

Besuchergruppen

Pro Jahr kann jeder Landtagsabgeordnete mit zwei Besuchergruppen den Landtag von Baden-Württemberg besuchen. Hier können sich politisch interessierte Personen über die Arbeit des Landtages und das Gebäude informieren. Auch eine Teilnahme an einer Plenarsitzung ist möglich. Die Besuchergruppe reist kostenlos mit einem Reisebus an. Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bitte bei meinem Bürgerbüro.
Wenn Sie sich unabhängig von meiner Besuchergruppe vor Ort über den Landtag informieren möchten, können Sie sich hier über das allgemeine Besucherprogramm und das Schulklassenprogramm des Landtags informieren.

Bezüge

In Baden-Württemberg wird seit dieser Legislaturperiode vom Vollzeitparlamentarier ausgegangen. Als Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg bekomme ich derzeit monatlich 6.462 Euro - bezeichnet als Entschädigung und bezahlt als Entgelt für die Ausübung des Mandats, das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit einzustufen ist. Diese Summe muss versteuert werden, ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt. Daneben gibt es Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen (genauere Angaben finden Sie hier).
Mein Einkommen setzt sich aus der Landtagsdiät und der Teilzeitvergütung als Studiendirektor an der Hohentwiel-Gewerbeschule Singen zusammen, die ich noch an einem Vormittag in der Woche ausübe. Zudem wird für die Tätigkeit als Kreisrat wird ein Sitzungsgeld gezahlt. Ich verfüge über keine weiteren Einkünfte.

Weitere Informationen

Auf der Homepage des Landtags finden Sie umfangreiche Informationsangebote. Sie können dort auch Informationsmaterial bestellen oder downloaden. Wenn Sie sich speziell für Anträge, Protokolle und sonstige schriftliche Ergebnisse der Arbeit des Landtags interessieren, wählen Sie auf der Homepage bitte den Menüpunkt "Dokumente". Unter dem Unterpunkt "Initiativen" können Sie sortiert nach parlamentarischen Initiativen, also Fragestunde, Kleine Anfrage, Große Anfrage, Aktuelle Debatte, Antrag und Gesetzentwurf, suchen. Die "Parlamentsdokumentation" bietet Ihnen die Möglichkeit, Dokumente der aktuellen 15. Wahlperiode nach Schlagworten, Drucksachennummer oder Formalkriterien zu suchen. Weiterhin gibt es die "Volltextsuche", mit der Sie im gesamten Dokumentenbestand der einzelnen Wahlperioden nach bestimmten Begriffen suchen können.

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